I. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit Hansen Dranken B.V., sofern nicht im Voraus schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für ergänzende und nachfolgende Verträge.
- Die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich ausgeschlossen.
II. Zustandekommen des Vertrages
- Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande.
- Eine Bestellung gilt als angenommen, wenn der Verkäufer dem Käufer nicht innerhalb von drei Werktagen nach Auftragserteilung schriftlich widerspricht.
- Alle Preislisten und Angebote sind freibleibend und gelten für den darin angegebenen Zeitraum. Die Preise in den Preislisten behalten ihre Gültigkeit in jedem Fall bis zur Bekanntgabe neuer Preise durch Hansen Dranken B.V.
- Mit der Annahme der Lieferung erklärt sich der Käufer mit den vom Verkäufer festgelegten Bedingungen einverstanden.
III. Nichterfüllung
- Bei Nichterfüllung des Vertrags durch den Käufer gegenüber dem Verkäufer ist der Verkäufer berechtigt, diese Nichterfüllung als in Bezug auf alle mit ihm bestehenden Verträge erfolgend zu betrachten.
- Der Verkäufer ist berechtigt, den Vertrag im Falle einer Nichterfüllung teilweise aufrechtzuerhalten, ist jedoch nicht dazu verpflichtet.
- Der Verkäufer haftet niemals für die Folgen einer Nichterfüllung, sofern der Schaden den Rechnungsbetrag der gekauften Ware übersteigt, unabhängig von der Art der Nichterfüllung und der Art der Folgen, außer bei Körperverletzung, Krankheit oder Tod. In diesem Fall ist die Haftung auf die von der Haftpflichtversicherung des Verkäufers geleistete Leistung beschränkt.
IV. Lieferung und Transport
- Alle Lieferungen erfolgen „frei Haustür“ auf dem für den Verkäufer günstigsten Versandweg, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wünscht der Käufer eine andere Versandart, trägt er die Mehrkosten.
- Die Gefahr für den Transport der Ware trägt der Verkäufer bis zur Übergabe, es sei denn, die Ware wird vom Käufer oder in dessen Auftrag abgeholt. In diesem Fall geht die Gefahr sofort auf den Käufer über.
- Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch Lieferverzögerungen oder verspätete Lieferungen entstehen oder damit in Zusammenhang stehen, es sei denn, es wurde zuvor ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
- Der Käufer ist verpflichtet, für ausreichende Be- und Entladeeinrichtungen sowie kürzeste Wartezeiten bei der Anlieferung zu sorgen.
- Die Lieferung gilt als erfolgt, sobald die Ware innerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Lagers an der Lieferadresse bereitgestellt wurde. Wurde die bestellte Ware zur Lieferung angeboten, die Lieferung erwies sich jedoch als unmöglich, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer die Kosten dieses Angebots in Rechnung zu stellen.
- Liefertermine und -zeiten dienen lediglich der Information und stellen keine Fristen dar, nach deren Überschreitung der Verkäufer automatisch in Verzug gerät.
V. Eigentumsvorbehalt
- Das Eigentum an allen vom Verkäufer gelieferten Waren verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge beim Verkäufer.
- Solange die vollständige Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge nicht erfolgt ist, ist es dem Käufer nicht gestattet, die gelieferten Waren zu veräußern, zu verpfänden, zu belasten oder anderweitig zu vermieten, zu verleihen oder in irgendeiner Weise oder unter irgendeinem Rechtsgrund aus seinem Geschäftsbetrieb zu entfernen, es sei denn, er betreibt ein Gewerbe als Wiederverkäufer mit dem Zweck, die gelieferten Waren weiterzuverkaufen. Dieses Verkaufsrecht erlischt jedoch sofort, wenn die Zahlungsfrist abgelaufen ist, der Käufer einen Antrag auf Zahlungsaufschub gestellt hat oder für zahlungsunfähig erklärt wurde.
VI. Verpackung
- Verpackungen, die nicht für den einmaligen Gebrauch bestimmt sind, bleiben Eigentum des Verkäufers, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
- Bleibt die Verpackung Eigentum des Verkäufers, ist der Käufer verpflichtet, das Material an den Verkäufer zurückzusenden.
- Der Verkäufer kann eine Rückgabefrist setzen. Bei verspäteter Rückgabe tritt der Käufer ohne vorherige Verzugseinlegung in Verzug.
VII. Höhere Gewalt
- Im Falle höherer Gewalt werden die Vertragserfüllungsbedingungen ausgesetzt.
- Die Verpflichtungen der anderen Vertragspartei werden ebenfalls ausgesetzt, wenn sich eine Partei auf höhere Gewalt beruft.
- Dauert diese Aussetzung sechs Monate, kann der Vertrag von jeder Partei per Einschreiben gekündigt werden. In diesem Fall erlöschen die Verpflichtungen aus dem Vertrag, ohne dass eine Partei von der anderen Schadensersatz oder weitere Leistungen verlangen kann. Bereits geleistete Zahlungen oder erbrachte Leistungen werden dann anteilig zwischen den Parteien verrechnet.
VIII. Reklamationen und Rücksendungen
- Alle Reklamationen bezüglich Lieferungen müssen schriftlich erfolgen.
- Alle Reklamationen müssen dem Verkäufer innerhalb von 48 Stunden nach Wareneingang vorliegen.
- Das Reklamationsrecht erlischt, wenn die in Absatz 2 genannte Frist überschritten wurde oder die Ware bereits in Gebrauch genommen wurde.
- Reklamationen, die den Verkäufer nach Ablauf der Mindesthaltbarkeitsdauer der gelieferten Ware erreichen, sowie Reklamationen bezüglich verarbeiteter, behandelter oder unsachgemäß gelagerter Ware berechtigen nicht zu Schadensersatz oder Ersatzlieferung.
- Rücksendungen ohne vorherige Rücksprache mit dem Verkäufer sind nicht zulässig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Erfolgen Rücksendungen ohne triftigen Grund, trägt der Käufer alle damit verbundenen Kosten. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Risiko des Käufers einzubehalten (oder einbehalten zu lassen).
- Reklamationen bezüglich Rücksendungen zur Gutschrift von Waren bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
IX. Zahlungen
- Alle Zahlungen sind spätestens zum Fälligkeitstermin ohne Abzug zu leisten, sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Der Käufer gerät in Verzug, sobald die Zahlung nicht innerhalb der geltenden Zahlungsfrist erfolgt. Eine Mahnung ist hierfür nicht erforderlich. S
- kontoabzüge, die an eine Zahlungsfrist gebunden sind, verfallen, wenn der fällige Betrag nicht innerhalb der jeweiligen Frist beglichen wird.
- Als Zahlungstag gilt der Tag des Zahlungseingangs beim Verkäufer.
- Bei Zahlungsverzug schuldet der Käufer Zinsen in Höhe von zehn Prozent pro Jahr ab dem Fälligkeitstag bis zum Tag der vollständigen Zahlung. Der Käufer haftet zudem für alle durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf.
- Hat der Verkäufer die Beitreibung an einen Dritten übertragen, schuldet der Käufer zusätzlich außergerichtliche Kosten in Höhe von fünfzehn Prozent des Hauptbetrags ohne Mehrwertsteuer, mindestens jedoch 100 EUR.
X. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Für alle Streitigkeiten mit Hansen Dranken B.V. gilt niederländisches Recht. Soweit das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) nach niederländischem Recht anwendbar wäre, ist dessen Anwendung ausgeschlossen.
- Die Parteien verpflichten sich, alle Streitigkeiten, für die eine Wahl des Gerichtsstands zulässig ist, dem zuständigen Gericht in Roermond zur ersten Entscheidung vorzulegen.